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Reiserücktrittsversicherung
Umfang der Versicherung
Die
Helvetia versichert dem Versicherungsnehmer den entgangenen Ertrag aus
dem mit dem Versicherten vereinbarten Arrangementpreis sowie Zusatzleistungen
gemäß Police, sofern der Versicherte aus nicht vorhersehbaren Gründen
die Reise nicht antreten kann oder vorzeitig abreisen muss infolge:
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plötzlich
und unerwartet eintretender schwerer Krankheit oder Leidens, schweren
Unfalls oder Todes eines oder mehrerer Versicherten;
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bedeutenden
Sachschadens infolge eines Feuers, eines Elementarereignisses oder
einer Straftat eines Dritten, der das Eigentum des Versicherten oder
eines mitbuchenden Reiseteilnehmers betrifft;
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lebensgefährlicher
Erkrankung, Unfalls mit Lebensgefahr oder Todes eines oder mehrerer
Angehörigen des Versicherten oder eines mitbuchenden Reiseteilnehmers,
wenn die Anwesenheit einer der versicherten Personen am Heimatort
zwingend erforderlich ist. Als Angehörige gelten Ehepartner bzw. Lebensgefährte,
Kinder wie auch Stief-, Schwieger- und Enkelkinder, Eltern wie auch
Stief-, Schwieger- und Großeltern sowie Geschwister. Eine Krankheit
oder ein Unfall wird als schwer bezeichnet, wenn die Reiseunfähigkeit
unter Angabe der Diagnose ärztlich bestätigt wird. Desgleichen muss
Lebensgefahr ärztlich attestiert werden;
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Schwangerschaftsbeschwerden
der versicherten Person innerhalb der ersten 3 Monate nach Eintritt
der Schwangerschaft, sofern die Beschwerden zum Zeitpunkt der Reisebuchung
noch nicht vorgelegen sind;
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unverschuldeten
Arbeitsplatzverlustes infolge Kündigung des Arbeitgebers bei unselbständigen
Erwerbstätigen;
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unvorhergesehene
Einberufung zum Militär- oder Zivildienst, vorausgesetzt die zuständige
Behörde akzeptiert die Reisebuchung nicht als Grund zur Terminaufschiebung;
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unerwarteter,
unaufschiebbarer, gerichtlicher Vorladung der versicherten Person
oder eines mitbuchenden Reiseteilnehmers.
Für unser Gäste fallen somit keine Stornierungskosten an, wenn einer der
angeführten Punkte eintrifft und wir ein ärztliches Attest bzw. Bescheinigung
(Elementarereignisses,
Militär- oder Zivildienst, ...) erhalten.
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Wichtig!
Wir empfehlen allen Hausgästen sich über den Versicherungsschutz (ADAC,
ÖAMTC, Kreditkarten, Alpenvereinsmitgliedschaft, ...) bezüglich
"Bergekosten"
zu informieren.
Es
werden uns immer wieder Fälle gemeldet, bei denen die
Grundversicherung (Krankenversicherungsanstalten) die Bergekosten nicht
oder nur Teilweise abgedeckt haben.
Dies gilt vor allem für Bergungen
mittels Helikopter.
Info der österreichischen Krankenversicherung
zum Thema "Kostenersatz
bei Bergungsunfällen mittels Helikopter"
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Lust auf mehr
bekommen? Ja?
Hier (anfragen/buchen)
kannst Du uns Deine Wünsche bekannt geben und dem
„Lebensglück Kristberg“ einen großen und wichtigen
Schritt näher kommen.
Wir freuen uns schon
auf Dein
Anfragemail.
Familie Zudrell
mit
Verwöhnteam |
DIE Verwöhn- & Urlaubsadresse im Silbertal, Montafon
& Vorarlberg
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Panoramagasthof
Kristberg - Familie Zudrell
Kristberg 240, 6780 Silbertal im Montafon
Vorarlberg - Österreich - Austria
Tel: +43 (0)5556/72290, Fax: +43 (0)5556/72290-5
Homepage: http://kristberg.at,
Anfragemail senden
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