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Pauschalreisevertrag

Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge

Die gesetzliche Vorlage (Informationspflicht) gibt es als PDF Datei mit 31 KB

Bei der Dir/Euch angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher kannst/können Du/Ihr alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Panoramagasthof Kristberg GmbH & Co KG trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt die Panoramagasthof Kristberg GmbH & Co KG über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Deiner/Eurer Anzahlungen/Zahlungen im Fall ihrer Insolvenz.

Weiterführende Informationen über Deine/Eure wichtigsten Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 gibt es auf https://eur-lex.europa.eu

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

Die Reisenden bekommen alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

Die Reisenden bekommen eine Notruftelefonnummer (+43 5556 72290) oder Angaben von einer Kontaktstelle (siehe Adressfeld am Ende), über die sie sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen können.

Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.

Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und bekommen eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. Die Notruftelefonnummer ist +43 5556 72290 und die Kontaktstelle (siehe Adressfeld am Ende).

Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Panoramagasthof Kristberg GmbH & Co KG hat eine Insolvenzabsicherung bei der TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH (https://tourismusversicherung.at) abgeschlossen. Die Reisenden können die TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH (https://tourismusversicherung.at) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von der Panoramagasthof Kristberg GmbH & Co KG  verweigert werden.

Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form (https://eur-lex.europa.eu).

Online-Streitbeilegungsplattform der EU:

Du hast die Möglichkeit, dass Du Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU richtest. Gerne kannst Du Deine Beschwerde auch direkt bei uns an info@kristberg.at einbringen.

Kontaktstelle:

Panoramagasthof Kristberg GmbH & Co KG
Kristbergstraße 47
6782 Silbertal im Montafon
ÖSTERREICH

UID Nr. ATU 50970800

Tel: +43 5556 72290
Fax: +43 5556 72290 5

@-mail: info@kristberg.at
Web: https://kristberg.at

Geschäftsführung/Eigentümer: Jürgen Zudrell
Prokuristen: Jasmin Schwarzmann & Sophia Schwarzmann
Unternehmensgegenstand: Gastronomie, Hotellerie
Firmenbuchnummer: FN 197137h
Firmenbuchgericht: Landesgericht Feldkirch
Behörde gem. ECG: Bezirkshauptmannschaft Bludenz

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Schneezeit in der Montafoner Ferienregion Kristberg im Silbertal
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7 Übernachtungen mit Wander-Spass für die gesamte Familie

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Kristberger Verwöhnzeit mit Lauf- & Höhentraining
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Kristberger Verwöhnzeit mit Langlaufspass pur
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Vollmond-Sagenwanderung am Kristberg im Silbertal
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